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Impressum / AGB´s

Verantwortlich:

Özgür Aliskan

Kontakt:

A&O Sicherheit
Im Wolf 7
78658 Zimmern ob Rottweil
GERMANY

Umsatzsteuer-ID:

DE305897184 

Aufsichtsbehörde:

Rottweil


§ 1 Allgemeine Dienstausführung
Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gem. § 34a GewO ein ordnungspflichtiges Gewerbe.
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit als Wach-u. Sicherheitsunternehmen aus. Die spezielle
Gewerbeerlaubnis zur Bewachung fremden Lebens und Eigentums gem. § 34a GewO, wurde
von der Gemeinde Zimmern o.R. erteilt. Der vertragsmäßige Sicherheitsdienst erfolgt je nach
Tätigkeitsumfang und – Bereich in angemessener Dienstkleidung. A & O Sicherheit erbringt
seine Tätigkeiten als Dienstleistungen. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das
Weisungsrecht obliegt ausschließlich A & O Sicherheit. A & O Sicherheit ist zur Erfüllung
aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen
Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. A & O Sicherheit wird
von seitens des Auftraggebers das Hausrecht während des Einsatzes übertragen.

§ 2 Begehung
Im Einzelfall ist bei der Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Vereinbarung über die
Begehung maßgebend. Sie enthält, den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend, die
näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollmaßnahmen und die sonstigen
Dienstverrichtungen, die vorzunehmen sind. Änderungen und / oder Ergänzungen der
Begehungsvereinbarung bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Soweit unvorhersehbare
Umstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und
sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

§ 3 Schlüssel und Notfallregelung
Die für die Durchführung des Dienstes erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber
rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverlust / Beschädigungen
durch das Dienstpersonal haftet A & O Sicherheit im Rahmen des § 8. Der Auftraggeber
übergibt A & O Sicherheit die Namen, Telefonnr. und Anschriften der Personen bekannt, die
bei einer Gefährdung des Objekts telefonisch benachrichtigt werden können. Bei Versäumnis
dieses Punktes kann vom Sicherheitsunternehmen für daraus resultierende Schäden keine
Haftung übernommen werden.

§ 4 Beanstandung
Beanstandungen jeglicher Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige
Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich der Firmenleitung von A & O Sicherheit
mitzuteilen. Die Firmenleitung verpflichtet sich zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen
Frist.

§ 5 Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt (lt.
Auftragsbestätigung).

§ 6 Ausführung durch andere Unternehmer
A & O Sicherheit ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner gegenüber dem Auftraggeber
übernommenen Verpflichtungen anderer Unternehmen seines Vertrauens als Subunternehmen
zu bedienen. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und A & O Sicherheit bleibt hierbei jedoch
unberührt in seiner Form bestehen.

§ 7 Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der
Gegenstand des Vertrages in der Hauptsache auf persönliche Belange, insbesondere den
Schutz der Person des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge
oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag ansonsten in seinem Bestehen
nicht berührt.

§ 8 Haftung und Haftungsbegrenzung
Bei Schadensersatzansprüche jeglicher Art, gleich welchen Rechtsgrundes, haftet A & O
Sicherheit nur, sofern etwaige Schäden von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Angestellten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Direkte
Schadensersatzansprüche gegen die Mitarbeiter von A & O Sicherheit sind ausgeschlossen,
sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Unabhängig von § 1 u. § 2 haftete das A & O Sicherheit für Schäden, die durch ihn, seine
gesetzlichen Vertreter, seine Angestellten oder seine sonstige Mitarbeiter verursacht wurden,
sowie im Rahmen seines Haftpflichtversicherungsvertrages hierfür Versicherungsschutz
gegeben ist Diesem Vertrag liegen die AHB (Allgemeinen Haftpflichtbedingungen) sowie die
Bedingungen für Wach- u. Sicherheitsunternehmen uneingeschränkt zugrunde.
Die Versicherungsgesellschaft wird von A & O Sicherheit frei gewählt. Der Auftraggeber hat
hierbei kein Mitspracherecht.
Schäden sind an die Geschäftsleitung von A & O Sicherheit direkt zu melden, nicht an die
Versicherung.

§ 9 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen
Der Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Geschädigte nicht unverzüglich zu Anzeige
bringt und in dem Falle, in dem A & O Sicherheit oder dessen Versicherungsgesellschaft die
Ablehnung deshalb ausspricht, da der Geschädigte seine Ansprüche nach Ablehnung nicht
innerhalb 3 Monaten gerichtlich geltend gemacht hat.

§10 Haftungsnachweis
A & O Sicherheit ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der
übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus § 8 ergeben, abzuschließen und auf
Verlangen vorzuweisen.

§ 11 Entgelt
Das vertraglich vereinbarte Entgelt, soweit nichts anderes schriftlich verfasst wurde, ist bei
Veranstaltungsende sofort zu bezahlen. Aufrechnung und Einbehalt des Entgeltes oder eines
Teils des Entgeltes sind generell unzulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderung.

§ 12 Vertragsbeginn / Vertragsänderung
Der Vertrag ist für den Auftraggeber ab der Unterschriftsleistung verbindlich, für A & O
Sicherheit ab dem Zeitpunkt, ab dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung
erhalten hat. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages
bedürfen in jedem Falle der Schriftform.

§ 13 Rücktritt / Stornierung
Nach schriftlicher Auftragserteilung ist der Vertrag rechtskräftig und kann vor Beginn des
Einsatzes nicht mehr gekündigt werden. Es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor.
Bei kurzfristiger Änderung von Einsatzzeiten/Orten, Kürzungen von E-Kräften o.ä., innerhalb
von 21 Arbeitstagen vor Einsatzbeginn, werden alle anfallenden Kosten
(Stornierungsgebühren, Kürzungen von E-Kräften, Vorhaltepauschalen, Kfz u. ä.) in vollem
Umfang an den Auftraggeber weitergeleitet.
Zusätzlich werden 2,5% des Nettoumsatzes / Monat des Einsatzes als Verwaltungspauschale
erhoben. Stornierungen bis zu 21 Tagen vor dem geplanten Termin werden mit 25%, darunter
werden 50% der Kosten berechnet.
Stellt sich die Durchführung einer Veranstaltung mit dem angeforderten Kräfteansatz als nicht
durchführbar dar oder ist schon im Vorfeld (auf Grund vorhergegangener Störungen) mit
einer erheblichen Gefährdung zu rechnen, kann die Durchführung eingestellt oder eine
Kräfteerhöhung bewirkt werden.
Sollte die Gefährdung von Mitarbeitern bekannt sein und diese A & O Sicherheit vorenthalten
worden sein, ist die Einstellung der Dienstleistung anzuordnen. Dasselbe gilt für Daten
welche der Kalkulation zugrunde liegen (Gästeanzahl, Örtlichkeit usw.), hierdurch
entstehende Zusatzkosten, Verletzungen von MA und deren Ausfall wird dem Veranstalter in
Rechnung gestellt.
Alle anderen Bestimmungen des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

§ 14 Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form
oder des vorgeschriebenen Inhaltes entsprechen sollten, gelten diese als nicht geschrieben.
Der Vertrag in seiner sonstigen Form oder seiner Allgemeinheit gilt davon nicht berührt.

§15 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird hiermit generell der Geschäftssitz A & O Sicherheit,
derzeit zuständig Zimmern o.R. vereinbart. Inhaber: Özgür Aliskan – Im Wolf 7,
78658 Zimmern ob Rottweil
Steuer-Nr.: 19103 / 05808

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